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   VGH Bayern, 18.10.2005 - 1 ZB 04.1597   

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VGH Bayern, 18.10.2005 - 1 ZB 04.1597 (https://dejure.org/2005,74018)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.10.2005 - 1 ZB 04.1597 (https://dejure.org/2005,74018)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 1 ZB 04.1597 (https://dejure.org/2005,74018)
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Wird zitiert von ... (18)

  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen;

    In solchen Lagen kann auch das Interesse des Grundstückseigentümers, vorhandene Bausubstanz zu erhalten und sinnvoll zu nutzen (BayVGH vom 15.11.2005 - 2 CS 05.2817 - juris; vom 18.10.2005 - 1 ZB 04.1597 - juris; vgl. auch BVerwG vom 16.5.1991 NVwZ 1992, 165) oder bestehenden Wohnraum zu modernisieren (BayVGH vom 9.10.1995 - 26 CS 95.246), eine Verkürzung der Abstandsflächen durch Zulassung einer Abweichung rechtfertigen.
  • VGH Bayern, 25.08.2009 - 1 CS 09.287

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung; unbeplanter

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, ist durch das Vorhandensein des als Denkmal geschützten ehemaligen Gaststättengebäudes mit noch nutzbarer, einen wirtschaftlichen Wert darstellender Bausubstanz eine atypische Situation gegeben, die die Zulassung einer Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften grundsätzlich rechtfertigt (vgl. BayVGH vom 15.11.2005 - 2 CS 05.2817 - juris; vom 18.10.2005 - 1 ZB 04.1597 - juris; vom 8.9.2008 - 1 CS 08.1380 - juris; vgl. auch BVerwG vom 16.5.1991 NVwZ 1992, 162).
  • VGH Bayern, 23.03.2010 - 1 BV 07.2363

    Nachbarklage gegen einen baurechtlichen Vorbescheid über die Errichtung eines

    Eine nach diesem Zeitpunkt erfolgte Änderung der Sach- und/oder Rechtslage ist jedoch zu berücksichtigen, wenn sie sich zugunsten des Bauherrn auswirkt (vgl. BVerwG vom 23.4.1998 NVwZ 1998, 1179; BayVGH vom 18.10.2005 - 1 ZB 04.1597 - juris).
  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 15 B 12.2672

    Erledigung einer Baugenehmigung "auf andere Weise" durch Änderungsantrag und

    Denn es wäre mit der nach Maßgabe des einschlägigen Rechts gewährleisteten Baufreiheit nicht vereinbar, eine zur Zeit des Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung aufzuheben, die sogleich wieder erteilt werden müsste (vgl. BVerwG, U.v. 20.8.2008 - 4 C 11/07 - BVerwGE 131, 352 Rn. 21; B.v. 8.11.2010 - 4 B 43/10 - ZfBR 2011, 164 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 18.10.2005 - 1 ZB 04.1597 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 24.4.2014 - 15 ZB 13.1167 - Rn. 21).
  • VGH Bayern, 30.11.2023 - 2 ZB 21.2099

    Erfolglose Nachbarklage gegen Vorbescheid - Abweichung von Abstandsflächen

    Eine Atypik kann sich, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hierzu mehrfach entschieden hat, etwa aus einem besonderen Grundstückszuschnitt, einer aus dem Rahmen fallenden Bebauung auf dem Bau- oder dem Nachbargrundstück oder einer besonderen städtebaulichen Situation, wie der Lage des Baugrundstücks in einem historischen Ortskern, ergeben; auch das Interesse des Grundstückseigentümers, vorhandene Bausubstanz zu erhalten und sinnvoll zu nutzen oder bestehenden Wohnraum zu modernisieren kann zu einer Verkürzung der Abstandsflächen durch Zulassung einer Abweichung führen (vgl. BayVGH, U.v. 23.5.2023 - 1 B 21.2139 - BeckRS 2023, 17178 Rn. 26; B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - BauR 2007, 1858; B.v. 22.9.2006 - 25 ZB 01.1004 - juris; B.v. 15.11.2005 - 2 CS 05.2817 - juris; B.v. 18.10.2005 - 1 ZB 04.1597 - juris).
  • VG Augsburg, 21.04.2016 - Au 5 K 15.876

    Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen

    In solchen Lagen kann auch das Interesse des Grundstückseigentümers, vorhandene Bausubstanz zu erhalten und sinnvoll zu nutzen oder bestehenden Wohnraum zu modernisieren, eine Verkürzung der Abstandsflächen durch Zulassung einer Abweichung rechtfertigen (vgl. BayVGH, B. v. 17.7.2007 - 1 CS 07.1340 - a. a. O.; BayVGH, B. v. 15.11.2005 - 2 CS 05.2817 -, juris Rn. 2; BayVGH, B. v. 18.10.2005 - 1 ZB 04.1597 -, juris Rn. 22).

    Damit liegt keine mit bisherigen obergerichtlichen Entscheidungen zu dem Sonderfall der Verwertung von vorhandener Bausubstanz vergleichbare Situation vor (vgl. BayVGH, B. v. 18.10.2005 - 1 ZB 04.1597 -, juris).

  • VGH Bayern, 09.03.2006 - 1 NE 05.2972

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Normenkontrolle

    Denn die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung, auf die bei der Entscheidung über Widerspruch des Antragstellers grundsätzlich abzustellen ist (BVerwG vom 19.9.1969 NJW 1970, 263; BayVGH vom 18.10.2005 1 ZB 04.1597), ändert sich nicht, wenn der Änderungsbebauungsplan außer Vollzug gesetzt wird.
  • VG Augsburg, 19.05.2016 - Au 5 K 15.1603

    Abweichung von der erforderlichen Abstandsfläche

    In solchen Lagen kann auch das Interesse des Grundstückseigentümers, vorhandene Bausubstanz zu erhalten und sinnvoll zu nutzen oder bestehenden Wohnraum zu modernisieren, eine Verkürzung der Abstandsflächen durch Zulassung einer Abweichung rechtfertigen (vgl. BayVGH, B. v. 17.7.2007 - 1 CS 07.1340 - a. a. O.; BayVGH, B. v. 15.11.2005 - 2 CS 05.2817 -, juris Rn. 2; BayVGH, B. v. 18.10.2005 - 1 ZB 04.1597 -, juris Rn. 22).
  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 19.1250

    Neubau eines innerstädtischen Wohnhauses verletzt keine Nachbarrechte

    (1) Vorliegend kann offen bleiben, ob nach Einfügung des neuen Art. 6 Abs. 1 Satz 4 BayBO (entgegen dem gesetzgeberischen Ziel der Neuregelung, vgl. LT-Drucks. 17/21574, S. 13) weiterhin eine Atypik für eine Abweichung von den Vorgaben des Abstandsflächenrechts erforderlich ist, wobei diese Rechtsänderung zugunsten des Beigeladenen auch im vorliegenden Verfahren zu berücksichtigen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2005 - 1 ZB 04.1597 - juris Rn. 17).
  • VG München, 10.03.2022 - M 11 SN 22.1059

    Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen die Baugenehmigung für einen Mobilfunkmast:

    Es zwingt den Bauherrn aber nicht, auf eine Nutzung, die diese Grenze nicht überschreitet, deswegen zu verzichten, weil auch eine andere, schonendere Nutzung in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2005 - 1 ZB 04.1597 - juris Rn. 23).
  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 18.2286

    Rechtmäßiger Vorbescheid für Neubau eines Wohnhauses

  • VGH Bayern, 26.09.2007 - 1 B 05.2572

    Grenzgebäude; Bestimmbarkeit des Inhalts einer Baugenehmigung; Wiedererrichtung

  • VG München, 07.12.2020 - M 11 SN 20.5940

    Eilantrag des Nachbarn gegen Hinterlandbebauung

  • VG Augsburg, 25.04.2012 - Au 4 K 12.31

    Nachbarklage; Befreiung von Abstandsflächen; atypische Situation; Würdigung

  • VG München, 18.10.2010 - M 8 K 09.4501

    Einfügen eines grenzständigen Rückgebäudes mit drei Geschossen nach der Bauweise

  • VGH Bayern, 08.09.2008 - 1 CS 08.1380

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung; Umbau und Umnutzung eines

  • VG Bayreuth, 05.07.2019 - B 2 S 19.223

    Erfolgreicher Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO: Abweichung von

  • VG Ansbach, 18.02.2009 - AN 9 K 08.02189

    Wiederaufnahme der Wohnnutzung; Nutzungsunterbrechung; Genehmigungsbedürftigkeit;

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